Ihre Sicherheit zählt. Einlagen für Sicherheitsschuhe

Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe


Sicherheit geht vor. Vor allem bei der Arbeit. Deshalb sind in vielen Arbeitsbereichen Sicherheitsschuhe vorgeschrieben. Doch was ist, wenn aufgrund einer Fehlstellung des Fußes Einlagen getragen werden müssen? Auch in Sicherheitsschuhen sollten Sie keinesfalls auf die notwendigen Einlagen verzichten.

Vorteile

  • Hohe Entlastung des Bewegungsapparates bei stehender Arbeit
  • Linderung bei Belastungsschmerzen
  • Schonung für Gelenke und Rücken
  • Verzögerung von Ermüdungserscheinungen – größere Arbeitssicherheit
  • Vermeidung von chronischen Schäden
  • Reduzierung der Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • Mehr Freude beim Arbeiten

Was müssen Sie beachten?


Damit sichergestellt ist, dass auch bei einer Einlagenversorgung der Sicherheitsschuh optimal schützt, dürfen nur geprüfte orthopädische Einlagen verwendet werden. Diese Baumusterprüfung wird von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) verbindlich vorgeschrieben.

Die Prüfung der Einlagen nehmen die Hersteller der Sicherheitsschuhe vor. Zum Beispiel wird sichergestellt, dass die Schuhe ihre antistatischen Eigenschaften behalten. Wichtig ist auch, dass durch die Einlage die Resthöhe zu den Zehenschutzkappen nicht unterschritten wird.

Geprüft durch Schuh-Hersteller

Um Sie auch bei den Arbeitssicherheitsschuhen mit einer individuellen Einlage versorgen zu können, haben wir eine entsprechende Prüfung bei drei der wichtigsten Hersteller von Sicherheitsschuhen durchführen lassen und die Freigabe erhalten.

Elten Sicherheitsschuhe

Haix Sicherheitsschuhe

Steitz Secura Sicherheitsschuhe

Um Sie mit den richtigen Einlagen versorgen zu können, benötigen wir daher den Namen des Schuh-Herstellers sowie die Modellbezeichnung und Artikelnummer des Schuhs.

Wer übernimmt die Kosten?


Im Fall der Einlagenversorgung bei Arbeitssicherheitsschuhen übernimmt nicht die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, sondern ein anderer Kostenträger. Bei der Kostenübernahme kommt es auf die Ursache der Fußfehlstellung bzw. Fußschädigung an.

Kostenträger sind in diesen Fällen:

Gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) bei Fußschädigung durch einen Unfall.

Gesetzliche Rentenversicherung, wenn die Fußschädigung die Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

Bundesagentur für Arbeit wenn die Fußschädigung die Erwerbstätigkeit beeinträchtigt und noch keine 15 Jahre Beitragszeit bei der Deutschen Rentenversicherung besteht. 

A) Bei Arbeitsunfall – Gesetzliche Unfallversicherung


Voraussetzungen

Fußschädigung als Folge eines Arbeitsunfalls (§§8,10,11,12 SGB VII) einschließlich eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit (§ 9 SGB VII).

Kostenträger sind die Gesetzliche Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft oder die private Unfallversicherung.

Ablauf

Bringen Sie uns bitte ein Rezept mit. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag, den Sie bei der Unfallversicherung einreichen können.

B) Bei Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit – Gesetzliche Rentenversicherung


Voraussetzung

Die Fußschädigung beeinträchtigt die Ausübung der Erwerbstätigkeit unmittelbar oder mittelfristig. Bitte beachten Sie, dass eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt sein muss! (180 Kalendermonate Beitragszeit).

Ablauf

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Datenschutzerklärung
  • Rezept vom Facharzt für Orthopädie
  • Kostenvoranschlag (erhalten Sie von uns)
  • Bilddokument der Fußmessung (Blauabdruck oder Scan-Ausdruck)

Antrag bei Erstversorgung

Für die Erstversorgung füllen Sie bitte folgende Formulare aus bzw. lassen Sie von Ihrem Arzt und Arbeitgeber ausfüllen:

  • G0100
  • G0130
  • G0133
  • G0134 (Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers)
  • Befundbericht RT5020b (Hausarzt)
  • Befundbericht Reha0205 (Facharzt für Orthopäde)

Alle benötigten Anträge können Sie hier downloaden: Erstversorgung Antrag Deutsche Rentenversicherung

Antrag bei Folgeversorgung

Bei Folgeversorgungen reicht der sogenannte Kurzantrag. Sie benötigen folgende Antragsformulare:

  • Kurzantrag Reha0031
  • Rezept vom Facharzt für Orthopädie
  • G0134 (Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers)

Alle benötigten Anträge können Sie hier downloaden: Folgeversorgung Antrag Deutsche Rentenversicherung

Die Bearbeitungszeit gibt die Deutsche Rentenversicherung mit ca. zwei Wochen an.

C) Bei Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit (Rentenbeitragszeit noch nicht erreicht) – Agentur für Arbeit


Voraussetzungen

Angeborene oder erworbene Fußschädigung. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Einlagenversorgung, wenn Sie noch keine 15 Jahre Beitragszeit bei der Deutschen Rentenversicherung haben.

Ablauf / Antragstellung

Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass für eine möglichst zügige Bearbeitung Ihres Antrages alle Unterlagen unbedingt erforderlich sind.

1. Datenschutzerklärung des Versicherten für die Firma Pfänder

Diese Erklärung ermöglicht es uns mit Ihren Daten im Sinne des Datenschutzes umzugehen.

2. Anträge, Fragebögen, Nachweise und Belege
Folgende Unterlagen werden benötigt, diese stellen wir Ihnen zum Dowload bereit (siehe unten):

  • Reha 101: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Reha 102: Zusatzfragebogen zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Reha 128: Fragebogen zur Gewährung von nichtorthopädischen Hilfsmitteln/technischen
  • Arbeitshilfen
  • Gesundheitsfragebogen mit Schweigepflichtentbindung
  • Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers

Alle benötigten Anträge können Sie hier downloaden: Antrag Agentur für Arbeit

Folgende Unterlagen müssen Sie selbst erstellen und einholen:

  • Antragstellung (formell s.o. oder formlos) vor der Beschaffung der Schuheinlagen
  • Rezept und ein fachärztliches (oder ärztliches) Attest mit Hinweis auf die vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen bzw. auf Art und Schwere Ihrer Behinderung, möglichst mit einer ärztlichen Empfehlung für die beantragte Leistung.
  • Vorlage von mindestens 2 Angeboten für die beantragte Leistung
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrages

Weitere Infos zur Leistungen der Agentur für Arbeit können Sie in der Broschüre downloaden:
Broschüre Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und  Arbeitnehmer